← Den Heimserver zerlegen

Was beim Entzug festgelegt ist — und was nicht

Kaskadierender Widerruf und Verifier-Regeln sind festgelegt; die Verteilung der Sperrliste nicht.

Festgelegt ist mehr, als der erste Blick vermuten lässt. Jedes abgeleitete Berechtigungsdokument trägt die Widerrufskennung des Ursprungs automatisch mit sich — ein einziger Sperrlisteneintrag entwertet damit auch alle Weitergaben. Für die prüfende Seite gilt seit Juli 2026 ausdrücklich: Der Netzwerkstatus ist niemals ein Autorisierungsargument, im Zweifel wird abgelehnt statt durchgelassen, gegen zurückgedrehte Uhren schützt eine nur vorwärts laufende Zeituntergrenze, und bei Netzkontakt wird die Frische geprüft. Für zwischengespeicherte Inhaltsschlüssel ist eine Standard-Gültigkeit von 24 Stunden vorgesehen. Zwei Einschränkungen gehören dazu, die den Entzug schwächer machen, als er klingt: Wer den Inhaltsschlüssel bereits lokal hat, liest damit weiter, bis dessen Gültigkeit abläuft — bereits verschlüsselte Bestände werden weder gelöscht noch neu verschlüsselt, was ohne vertrauenswürdige Hardware auch nicht möglich wäre. Und im selbstverwalteten Modus ist ein Entzug einzelner Leser konstruktionsbedingt überhaupt nicht vorgesehen. Offen bleibt der schwierigste Teil, und die Architektur benennt ihn: Die Sperrliste muss extern gepflegt und verteilt werden, und ob ein Empfänger tatsächlich gegen sie prüft, liegt bei ihm.

Einordnung

Diese Erläuterung gehört zur Architekturnotiz „Den Heimserver zerlegen“ und gibt den Stand der DaWN-Architekturdokumentation vom Juli 2026 wieder.