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Warum UCAN ausschied

Vorgeschriebene Hashfunktion, zugelassene Fremdkurven — und ein Widerruf, der sich umgehen lässt.

UCAN ist der bekannteste Vertreter delegierbarer Berechtigungen und war ursprünglich gesetzt. Formal schreibt die Spezifikation eine Hashfunktion vor, die im übrigen System nicht bevorzugt wird, und lässt Signaturkurven als gleichberechtigt zu, die aus demselben Grund nicht erste Wahl sind; sie war zudem noch nicht endgültig. Strukturell kommen zwei Punkte hinzu. Der eine ist das fehlende Konfinement — gemeint ist nicht, dass sich Berechtigungen beim Weiterreichen nicht einschränken liessen, das kann UCAN durchaus, sondern dass ein alternativer, nicht widerrufener Beweispfad einen ausgesprochenen Widerruf umgehen kann. Der andere: Der Widerruf ist lediglich empfohlen statt verbindlich. Ehrlich anzumerken ist, dass die gewählte Alternative das Widerrufsproblem ebenfalls nicht vollständig löst; die Architektur stuft sie darin als „strikt nicht schlechter“ ein, ohne diesen Vergleich formal zu führen. Und ein Argument fällt teilweise auf den eigenen Entwurf zurück: Auch das gewählte Identitätsverfahren schreibt für seine Struktur-Fingerabdrücke dieselbe Hashfunktion zwingend vor — dort ausdrücklich als bewusst hingenommener Kompromiss, weil sie nur der Verkettung dient und keine Signatur trägt.

Einordnung

Diese Erläuterung gehört zur Architekturnotiz „Den Heimserver zerlegen“ und gibt den Stand der DaWN-Architekturdokumentation vom Juli 2026 wieder.