Vertrauensnetze
Zielgruppenklassen P, V und D in RLTP
Zielgruppenklassen P, V und D sind im Real Life Trust Protocol drei Klassen von Artefakten, geordnet danach, wen eine Aussage überzeugen muss und ob der Empfänger sie weitergeben können soll. Aus der Klasse folgt die kryptografische Form: übertragbar signiert oder nur für einen Adressaten prüfbar und damit abstreitbar.
Die Zielgruppenklassen P, V und D teilen im Real Life Trust Protocol jedes Artefakt nach zwei Fragen ein. Erstens: Wen muss die Aussage überzeugen? Zweitens: Muss der Empfänger sie weitergeben können? Die Antwort legt die kryptografische Form fest, bevor jemand über Felder oder Formate spricht.
So funktioniert es
Klasse P (presentable) umfasst Aussagen über mich selbst, die ich zeigen will: das Persona-Profil, ein Mitgliedsdokument, die Self Card und die Kontaktkarte. Sie sind übertragbar signiert, weil der Empfänger sie vorzeigen darf. Klasse V (links) umfasst jede Aussage, die zwei Kontexte einer Person verbindet, also die Anker-Zuordnung, die Continuity-Zuordnung, Gruppen-Zuordnungen und den Introduction-Voucher. Sie sind immer Designated-Verifier-Artefakte. Klasse D (statements about third parties) umfasst Stern, Continuity-Probe und Introduction-Request und ergänzt Inhaltsgradierung und Verblindung.
Als Grundsatz gilt: Beweisbarkeit ist die kleinste Menge, die der Zweck verlangt. Der Standard ist abstreitbar, eine übertragbare Signatur ist die begründungspflichtige Ausnahme, und eine Verknüpfung zwischen Kontexten darf nirgends als übertragbarer Beweis existieren. Nur Klasse-P-Artefakte heißen Credentials oder Karten. Die Wire-Form ist stets ein Objekt aus Inhalt (body) und Beweis (proof); der Beweis ist ein MAC, ein MAC-Paar oder ein roher Ed25519-Wert über den kanonisierten Inhalt, ausdrücklich keine W3C-Data-Integrity-Suite. Authentisierung und Zielgruppe sind unabhängige Achsen: Alles reist Ende-zu-Ende verschlüsselt und kanalauthentisiert, auch das, was nur seinen Adressaten überzeugt.
Offen ist die Standing Disclosure, also ob und wie die eigenen Kanten dauerhaft offengelegt werden. Die Self Card gilt nicht als Verknüpfung, sondern als Klasse P mit einem Besitz-Residuum.
Im Vergleich
Ein DTG-Credential trägt immer einen Beweis, der zwingend ein Data Integrity Proof ist, empfohlen mit eddsa-jcs-2022. Es ist damit durch seine Form übertragbar. Der Datenschutz kommt in DTG später: Credentials sollen mit Zero-Knowledge-Proofs präsentiert werden, und Implementierungen sollen das als Standard vorsehen. RLTP stellt die Frage nach der Zielgruppe schon bei der Ausstellung und macht Abstreitbarkeit zum Standard, Übertragbarkeit zur Ausnahme. Der DTG-Korrelationsbereich (pairwise, directed, public) liegt auf einer anderen Achse: Er beschreibt, wie weit ein Identifier bekannt sein soll, nicht, wen eine einzelne Aussage überzeugen muss.
Einordnung
Diese Erläuterung gehört zu den Fachnotizen über das Real Life Trust Protocol und gibt den Stand der Spezifikationen vom Oktober 2026 wieder.
Quelle
https://trust-protocol.real-life.org/understand/foundations/
Zielgruppenklassen P, V und D in RLTP in drei Sätzen
Zielgruppenklassen P, V und D sind im Real Life Trust Protocol drei Klassen von Artefakten, geordnet danach, wen eine Aussage überzeugen muss und ob der Empfänger sie weitergeben können soll. Aus der Klasse folgt die kryptografische Form: übertragbar signiert oder nur für einen Adressaten prüfbar und damit abstreitbar.